Was sind Bieterverfahren?

Beim Bieterverfahren wird der Preis einer Immobilie nicht vorgegeben, sondern anhand der Angebote der Interessenten ermittelt. Entscheidend für den Vertragsabschluss sind das höchste Angebot und die nachgewiesene Zahlungsfähigkeit des Kunden oder der Kundin.

Grundstücke, die wir im Bieterverfahren anbieten, werden von uns mindestens acht Wochen in Anzeigen der Berliner Tageszeitungen und im Internet inseriert. In dieser Zeit können sich Interessenten mithilfe des Exposés und bei Vor-Ort-Besichtigungen ein genaues Bild von der Immobilie machen, um bis zum Ende der Gebotsfrist ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

Sind nach Ablauf der Frist mehrere Angebote eingegangen, können die Verhandlungen aufgenommen oder aber bei mehreren Angeboten in gleicher Höhe eine zweite Gebotsrunde gestartet werden. Bis der Vertrag beurkundet ist, bleiben die Angebote unverbindlich.

Die Veräußerung muss für das Land Berlin wirtschaftlich sein – also mindestens einen Preis erzielen, der dem Verkehrswert entspricht. Sollten die abgegebenen Angebote geringfügig unter diesem Wert liegen, so erhalten die Interessenten die Möglichkeit, ihr Angebot noch einmal nachzubessern.

Mehr zum Bieterverfahren finden Sie in unserem Flyer  „Das ist es mir wert!“.

Aktuelle Bieterverfahren


Schopfheimer Str. 10 - Bieterverfahren Einfamilienhaus in Zehlendorf 
(Bewerbungszeitraum: 03.05.2024 - 15.07.2024)

Für das ca. 464m² bebaute Grundstück im Ortsteil Zehlendorf ist eine Vergabe im Erbbaurecht geplant. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Exposé sowie dem Entwurf des Erbbaurechtsvertrages und den Anlagen.

Exposé Schopfheimer Str. 10
Entwurf Erbbaurechtsvertrag
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3